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   OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08   

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OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08 (https://dejure.org/2008,64483)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.06.2008 - 6 U 13/08 (https://dejure.org/2008,64483)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 6 U 13/08 (https://dejure.org/2008,64483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung durch Fehler bei der Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens; Mangelnder Eintritt der Rechtskraft des Wertfeststellungsbeschlusses wegen nicht erfolgter Zustellung an den Schuldner und damit einhergehende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung durch Fehler bei der Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens; Mangelnder Eintritt der Rechtskraft des Wertfeststellungsbeschlusses wegen nicht erfolgter Zustellung an den Schuldner und damit einhergehende ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 13.09.2001 - III ZR 228/00

    Drittbezogenheit der Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem Geschädigten (vgl. BGH NJW-RR 2002, 307 ).

    Es ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (vgl. BGH MDR 2003, 1113 [BGH 15.05.2003 - III ZR 42/02] = NVwZ-RR 2003, 714 ; BGH NJW-RR 2002, 307 ).

    Dieser Schutzzweck bestimmt sich für den Vollstreckungsgläubiger in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks danach, vor welchen Nachteilen ihn die auch ihm gegenüber bestehende Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens, von deren Beachtung die Erteilung des Zuschlags oder der Bestand des Zuschlagsbeschlusses abhängen kann, bewahren soll (vgl. BGH NJW-RR 2002, 307 ).

    Ein Rechtsanspruch auf den Zuschlag nach § 81 Abs. 1 ZVG besteht nur dann, wenn dieser nicht wegen Verfahrensmängeln oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zu versagen ist ( § 83 ZVG - vgl. BGH NJW-RR 2002, 307 für den Meistbietenden in der Zwangsversteigerung).

    Mit der Durchführung der Versteigerung erzeugt das Versteigerungsgericht daher in einer solchen Fallkonstellation kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass sich etwaige Realisierungsaussichten oder -erwartungen des Vollstreckungsgläubigers auch tatsächlich realisieren lassen; dieser Umstand fällt vielmehr in dessen alleinigen Risiko - und Verantwortungsbereich (vgl. BGH NJW-RR 2002, 307 für den Bieter im Versteigerungsverfahren unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung NJW-RR 1987, 246 = VersR 1987, 256 = MDR 1987, 298 [BGH 02.10.1986 - III ZR 93/85] ).

    Diese vom Bundesgerichtshof (BGH NJW-RR 2002, 307 [BGH 13.09.2001 - III ZR 228/00] - Urteil vom 13.09.2001) für den Meistbietenden aufgestellten Grundsätze gelten - entgegen der Auffassung des Klägers - gleichermaßen für den Vollstreckungsgläubiger.

  • BGH, 02.10.1986 - III ZR 93/85

    Berechnung des Schadens bei rechtswidriger Versagung des Zuschlags zu Gunsten des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    Mit der Durchführung der Versteigerung erzeugt das Versteigerungsgericht daher in einer solchen Fallkonstellation kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass sich etwaige Realisierungsaussichten oder -erwartungen des Vollstreckungsgläubigers auch tatsächlich realisieren lassen; dieser Umstand fällt vielmehr in dessen alleinigen Risiko - und Verantwortungsbereich (vgl. BGH NJW-RR 2002, 307 für den Bieter im Versteigerungsverfahren unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung NJW-RR 1987, 246 = VersR 1987, 256 = MDR 1987, 298 [BGH 02.10.1986 - III ZR 93/85] ).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    Der Amtsträger hat die Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen und sich danach auf Grund vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung zu bilden (vgl. BGH NJW 2003, 3693 [BGH 23.10.2003 - III ZR 9/03] ).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    Maßgebend ist der Schutzzweck, dem die Amtspflicht nach den sie begründenden und umreißenden Bestimmungen und nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts dienen soll (vgl. BGH NJW 2005, 742 [BGH 20.01.2005 - III ZR 48/01] ).
  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    Es muss sich nur auf den haftungsbegründenden Tatbestand, nicht auch auf den daraus resultierenden Schaden, insbesondere dessen Vorhersehbarkeit erstrekken (vgl. BGH NJW 2003, 1308 [BGH 20.02.2003 - III ZR 224/01] ).
  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    Bei richterlichen Entscheidungen sowie bei Entscheidungen des Rechtspflegers (der sachliche Unabhängigkeit genießt, § 9 RPflG ) kommt ein Verschulden nur bei besonders groben Verstößen in Betracht (vgl. BGH NJW 2003, 3052 [BGH 03.07.2003 - III ZR 326/02] für den Richter ; NJW 2007, 224 [BGH 05.10.2006 - III ZR 283/05] sowie NJOZ 2005, 3987 - in dieser Entscheidung stellt der BGH auf die Vertretbarkeit der richterlichen Rechtsansicht ab; OLG Frankfurt MDR 2005, 1051 in [...] Rn 9) bzw. lässt sich ein Verschulden nur annehmen, wenn die der Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsansicht (des Rechtspflegers) oder dessen Entscheidung objektiv nicht mehr vertretbar erscheint (vgl. BGH NJW 2007, 224 [BGH 05.10.2006 - III ZR 283/05] ; OLG Stuttgart NZI 2008, 102 ).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    Bei richterlichen Entscheidungen sowie bei Entscheidungen des Rechtspflegers (der sachliche Unabhängigkeit genießt, § 9 RPflG ) kommt ein Verschulden nur bei besonders groben Verstößen in Betracht (vgl. BGH NJW 2003, 3052 [BGH 03.07.2003 - III ZR 326/02] für den Richter ; NJW 2007, 224 [BGH 05.10.2006 - III ZR 283/05] sowie NJOZ 2005, 3987 - in dieser Entscheidung stellt der BGH auf die Vertretbarkeit der richterlichen Rechtsansicht ab; OLG Frankfurt MDR 2005, 1051 in [...] Rn 9) bzw. lässt sich ein Verschulden nur annehmen, wenn die der Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsansicht (des Rechtspflegers) oder dessen Entscheidung objektiv nicht mehr vertretbar erscheint (vgl. BGH NJW 2007, 224 [BGH 05.10.2006 - III ZR 283/05] ; OLG Stuttgart NZI 2008, 102 ).
  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    Das schließt es jedoch nicht aus, dass auch die Interessen des Vollstreckungsgläubigers geschützt werden, und zwar nicht nur im Wege eines bloßen Reflexes, sondern unter Einbeziehung in die insoweit bestehenden drittgerichteten Amtspflichten (vgl. BGH NJW 2006, 1733 [BGH 09.03.2006 - III ZR 143/05] ).
  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99

    Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    (vgl. BGH NJW 2000, 3358 [BGH 23.03.2000 - III ZR 152/99] = DNotZ 2000, 705 ).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme des bürgenden Verbandes im Warenverkehr mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08
    Dieser persönliche Schutzbereich ist nur dann gegeben, wenn zwischen der verletzten Amtspflicht und dem jeweiligen Geschädigten eine besondere Beziehung besteht (vgl. BGH NJW 1991, 2696 [BGH 06.06.1991 - III ZR 221/90] ; WM 2004, 1648 [BGH 29.06.2004 - IX ZR 201/98] ).
  • BGH, 15.05.2003 - III ZR 42/02

    Drittwirkung von Amtspflichten

  • OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 4 U 204/06

    Amtshaftung des Insolvenzgerichts: Fehlerhafte Auswahl und unterbliebene

  • OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 1 W 69/04

    Amtshaftung wegen Fehlern des Zwangsversteigerungsverfahrens: Unrichtige

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 273/03

    Vollstreckung von Zollforderungen in Waren

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 221/90

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde;

  • BGH, 21.07.2005 - III ZR 21/05

    Amtshaftung der Richter wegen Streitwertfestsetzung

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 78/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Amtsarztes bei der Überprüfung der

  • OLG Hamm, 15.09.1999 - 15 W 283/99

    Fehlender Eintritt der formellen Rechtskraft des Wertfeststellungsbeschlusses als

  • OLG Celle, 21.11.1980 - 4 W 98/80

    Zwangsversteigerung eines im Miteigentum stehenden Hausgrundstücks;

  • LG Osnabrück, 30.10.1991 - 8 T 46/91
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